Für nur etwa die Hälfte der Beschäftigten in Deutschland ist es denkbar, die aktuelle Tätigkeit uneingeschränkt bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter auszuüben. Aktuell können Beschäftigte mit 67 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Doch wer eher aus dem Beruf austritt, muss meist mit einer geminderten Altersrente rechnen. Wer aus gesundheitlichen Gründen seine Erwerbstätigkeit aufgeben oder einschränken muss, kann eine sog. Frührente erhalten. Diese ist nicht vom Erreichen eines bestimmten Lebensalters abhängig.
Es gibt jedoch Unterschiede zwischen Renten aufgrund von Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit, die sich deutlich in der Bemessung der Rentehöhe bemerkbar machen. So ist eine Person berufsunfähig, wenn sie in ihrem bisherigen oder erlernten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nur noch weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kann. Erwerbsunfähig hingegen ist, wer infolge von Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit nicht in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Kann noch mindestens drei Stunden, aber weniger als 6 Stunden pro Tag gearbeitet werden, liegt eine teilweise Erwerbsminderung vor.
Berufsunfähigkeit muss heutzutage privat versichert werden und ist für viele Beschäftigte in Berufen mit einem hohen Gesundheitsrisiko finanziell ein großes Problem. Die gesetzlichen Leistungen aufgrund von Erwerbsminderung allein reichen häufig kaum zum Leben. Und meist bietet auch der Arbeitsmarkt keine adäquaten Beschäftigungsmöglichkeiten für ältere Menschen und Menschen mit gesundheitlicher Einschränkung. Durch einen frühzeitigen Berufsumstieg könnten Beschäftigte eine drohende Erwerbsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit abwenden und bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter erwerbstätig bleiben.
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Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit |
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